Pressmitteilung vom 16.12.2021
Ich verstehe, dass der plötzliche Antragsstopp für alle betroffenen Antragsteller*innen und ihre Bauprojekte eine beunruhigende und enttäuschende Nachricht war. Doch leider war der vorläufige Stopp absolut nötig gewesen, denn die Vorgängerregierung hatte mit der Effizienzhaus 55 Förderung zu lange auf einen Standard mit einem viel zu geringem ökologischen Effekt gesetzt. Ohne den vorläufigen Stopp hätten sich Milliarden aufsummiert und das für wenig Beitrag für die Sektorziele, die der Gebäudesektor derzeit immer wieder verfehlt. Zudem hätte eine entsprechende überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgabe das BMF zu Recht nicht genehmigt. Persönlich tut es mir sehr leid, dass gerade das Tierheim mit seinem Neubau davon ggf. betroffen ist. Ich habe mich intern für Sonderregelungen für Vereine stark gemacht. Rechtlich war das wohl nicht durchsetzbar. Für 2022 wird es aber noch ein befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen geben.
Der Stopp hätte aber vermieden werden können, wenn die Vorgängerregierung die Förderprogramme und die gesetzlichen Neubaustandards modernisiert (entsprechend der Sektorziele) und die Förderung des Standards 55 degressiv ausgestaltet hätten. Das Förderprogramm war viel zu klein dimensioniert und praktisch alle Bauvorhaben waren förderfähig. Stattdessen wurde von der alten Bundesregierung eine Förderung fortgeschrieben, die klimapolitisch falsche Anreize setzt und eine massive ökologische Fehlsteuerung mit Steuergeldern darstellt.
Leider war es nach intensiven Prüfungen aber nicht rechtssicher möglich, bei den Altanträgen nach neuen Kriterien zu differenzieren. Zudem wäre der Vertrauensverlust zu hoch gewesen. Deshalb hat die Ampel entschieden, alle Altanträge, die noch in der Pipeline sind, nach den alten Förderkriterien zu prüfen und die förderfähigen zu genehmigen. Alle anderen, die noch in der letzten Januarwoche einen Antrag stellen wollten, müssen wir um Geduld bitten. Die Ministerien sind mit Hochdruck dabei, schnellstmöglich eine Anschlussförderung für Neubau und energetische Sanierung zu erarbeiten.
Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt richtigerweise jetzt entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll. Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch der regulatorische Mindeststandard sein muss. Zudem wird die Förderung für Sanierungen wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt sind. Für 2022 wird es ein befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen geben. Wichtig ist, alle Förderprogramme müssen wesentlich dazu beitragen, die Sektorziele zu erreichen. Leider hatte die Vorgängerregierung da zu wenig drauf geachtet.