Pressemitteilung zum Antragsstopp der KfW-Gebäudeförderung

Pressmitteilung vom 16.12.2021

Ich verstehe, dass der plötzliche Antragsstopp für alle betroffenen Antragsteller*innen und ihre  Bauprojekte eine beunruhigende und enttäuschende Nachricht war. Doch leider war der vorläufige  Stopp absolut nötig gewesen, denn die Vorgängerregierung hatte mit der Effizienzhaus 55 Förderung  zu lange auf einen Standard mit einem viel zu geringem ökologischen Effekt gesetzt. Ohne den  vorläufigen Stopp hätten sich Milliarden aufsummiert und das für wenig Beitrag für die Sektorziele,  die der Gebäudesektor derzeit immer wieder verfehlt. Zudem hätte eine entsprechende  überplanmäßige oder außerplanmäßige Ausgabe das BMF zu Recht nicht genehmigt. Persönlich tut  es mir sehr leid, dass gerade das Tierheim mit seinem Neubau davon ggf. betroffen ist. Ich habe mich  intern für Sonderregelungen für Vereine stark gemacht. Rechtlich war das wohl nicht durchsetzbar.  Für 2022 wird es aber noch ein befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten  Bedingungen geben.  

Der Stopp hätte aber vermieden werden können, wenn die Vorgängerregierung die  Förderprogramme und die gesetzlichen Neubaustandards modernisiert (entsprechend der  Sektorziele) und die Förderung des Standards 55 degressiv ausgestaltet hätten. Das Förderprogramm  war viel zu klein dimensioniert und praktisch alle Bauvorhaben waren förderfähig. Stattdessen wurde  von der alten Bundesregierung eine Förderung fortgeschrieben, die klimapolitisch falsche Anreize  setzt und eine massive ökologische Fehlsteuerung mit Steuergeldern darstellt.  

Leider war es nach intensiven Prüfungen aber nicht rechtssicher möglich, bei den Altanträgen nach  neuen Kriterien zu differenzieren. Zudem wäre der Vertrauensverlust zu hoch gewesen. Deshalb hat  die Ampel entschieden, alle Altanträge, die noch in der Pipeline sind, nach den alten Förderkriterien  zu prüfen und die förderfähigen zu genehmigen. Alle anderen, die noch in der letzten Januarwoche  einen Antrag stellen wollten, müssen wir um Geduld bitten. Die Ministerien sind mit Hochdruck  dabei, schnellstmöglich eine Anschlussförderung für Neubau und energetische Sanierung zu  erarbeiten.  

Die neue Bundesregierung hat angesichts der Entwicklungen auf dem Markt richtigerweise jetzt  entschieden, dass der EH55-Standard rasch der gesetzliche Mindeststandard im Neubau werden soll.  Damit wird konsequent das gesetzlich geregelt, was der Markt schon längst kann und was daher auch  der regulatorische Mindeststandard sein muss. Zudem wird die Förderung für Sanierungen wieder  aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt sind. Für 2022 wird es  ein befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen geben. Wichtig ist, alle  Förderprogramme müssen wesentlich dazu beitragen, die Sektorziele zu erreichen. Leider hatte die  Vorgängerregierung da zu wenig drauf geachtet.