Rede zum Haushalt Ernährung & Landwirtschaft

08.09.2022

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

Heute sprechen wir über den Haushalt. Es geht um viele Zahlen, Budgets, Planungen, Abweichungsanalysen und auch um Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Als Mathematikerin habe ich daran so meine Freude. Und jede Landwirtin, jede Bäckerin, jede Unternehmerin weiß, wie wichtig gute Planungen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sind, wenn es um Investitionen und Konzepte für die Zukunft geht. Eine gute Planung ist entscheidend für jeden Erfolg.

Nichts anderes verlangt die Bundeshaushaltsordnung. § 7 Absatz 1 der Bundeshaushaltsordnung sieht vor, dass „bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes … die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten“ sind. Und weiter heißt es in Absatz 2:

Für alle finanzwirksamen Maßnahmen sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Aber als ich mir die vergangenen Haushalte des Einzelplans 10 und die Berichte des Bundesrechnungshofes dazu angesehen habe, ist mir aufgefallen, dass das wohl etwas ist, was den vergangenen Landwirtschaftsministern und der vergangenen Landwirtschaftsministerin – in Klammern: der CDU/CSU – nicht so unbedingt lag. Es ist schockierend, wie verschwenderisch da mit den Steuergeldern umgegangen worden ist. Die Berichte des Bundesrechnungshofes der letzten Jahre sind da klar. Darin stehen zwar Herr Scheuer und die Maut ganz oben auf der Liste mit den größten Fehlplanungen und Steuerverschwendungen, aber Frau Klöckner und Herr Schmidt haben dazu auch so einiges beigetragen.

Ganz vorn ist da das freiwillige staatliche Tierwohlkennzeichen zu nennen, das nach Jahren der Planungen unter zwei Ministerinnen und Ministern der CDU/CSU nie kam und eigentlich ja auch nicht so richtig sinnvoll war, was den Handel dann so genervt hat, dass er es einfach selber gemacht hat. All die Planungen, Sitzungen, Entwürfe, Administration, Gutachten usw. haben mehrere Millionen Euro, bis zu 50 Millionen Euro, gekostet und Steuergelder verschwendet.

Der Bundesrechnungshof beanstandete zudem, dass das BMEL entgegen den Vorschriften des § 7 BHO nie eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, eine Kosten-Nutzen-Betrachtung, vornahm. Das CDU-geführte BMEL antwortete damals, es sei davon ausgegangen, dass „Entscheidungsprozesse, die sich im politischen Handlungsbereich vollziehen, … nicht dem Verwaltungshandeln im Sinne der Verwaltungsvorschriften zur BHO zuzurechnen“ seien.

Da unterlag das CDU-geführte BMEL wohl einem kleinen Irrtum. Der Bundesrechnungshof kritisierte damals, das Ministerium vertrete „die irrige Annahme, dass bei politischen Entscheidungen keine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen seien“. Jeder Privatmann muss wirtschaftlich mit seinem Geld umgehen, jeder Unternehmer, jede Bäckerin, jede Landwirtin – das BMEL anscheinend nicht.

Ende 2021 beanstandete der Bundesrechnungshof, dass das BMEL Bundesmittel in dreistelliger Millionenhöhe ausgegeben hatte, ohne vorher vollständige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu machen. Vielleicht waren die Zeiten zu gut. Man hatte es nicht nötig, zu sparen. Nun sind die Zeiten schlechter.

Ja, wir müssen sparen. Aber wir haben es versprochen, und wir bringen das verpflichtende Tierhaltungskennzeichen jetzt auf den Weg. Die Pflöcke sind eingeschlagen, die Gelder eingestellt, und auch Haushaltsplanungen ohne vernünftige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen wird es nicht mehr geben. Das wurde organisatorisch und personell im BMEL bereits aufgesetzt.

Wir werden des Weiteren darauf hinwirken, dass auch die Länder die ordnungsgemäße Verwendung kontrollieren. Und wie ich gehört habe, wird auch die FDP uns jetzt bei der Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung unterstützen. Das Tierschutzgesetz muss noch angepasst werden, aber dann sind wir uns da einig.

Herzlichen Dank