BMEL unterstützt massiv Obst,- Hopfen- und Weinbaubetriebe

Berlin, 06.09.2023 – Zum gestern vom BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) verkündeten dritten Hilfspaket der Europäischen Kommission: „Es ist von fundamentaler und richtungsweisender Bedeutung für die Ernährungs- und Agrarwende sowie die regionale Nahversorgung, dass wir mit 36 Millionen Euro den krisengeschüttelten Obst-, Hopfen- und Weinbau unterstützen. Wir stehen zu unseren Versprechen: jeder Betrieb zählt.“

Ich begrüße, dass mit dem von der Europäischen Kommission im Sommer 2023 mit insgesamt 330 Millionen aufgelegte Hilfspaket für 22 Mitgliedstaaten (ohne Ukraine-Anrainerstaaten) nun Landwirtinnen und Landwirten der am stärksten betroffenen Sektoren für erlittene finanzielle Verluste entschädigt werden. Viele Betriebe zum Beispiel im Obstanbau haben nach mehreren schwachen Jahren in Folge akute Liquiditätsprobleme, da die Erzeugerpreise seit geraumer Zeit
die Produktionskosten nicht decken. Der Ukrainekrieg mit explosionsartig gestiegenen Preisen für Energie, Dünger und Pflanzenschutzmittel bedrohen ihre Existenz. Deutschland kann nun mit rund 36 Millionen Freilandobstbau- und Hopfen,- sowie regionalen Weinbaubetriebe fördern und die Hilfe unbürokratisch und schnell auf die Höfe bringen.

Die Möglichkeit, die von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Gelder um bis zu 200 Prozent aufzustocken, wird derzeit noch geprüft. Mindestens – ohne eine Erhöhung durch nationale Gelder – sollen Freilandobstbaubetriebe mit rund 340 Euro pro Hektar unterstützt werden,
Hopfenbetriebe mit rund 370 Euro pro Hektar. Damit möglichst viele Betriebe angemessen berücksichtigt werden, wird die Förderung auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. So profitieren möglichst viele und auch viele kleinere Betriebe von den Hilfen. Denn gerade diese sind wichtig für die regionale Nahversorgung, die Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum, den Erhalt der Biodiversität.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereitet derzeit entsprechende Verordnungsentwürfe vor. Die Auszahlung wird bis spätestens zum 31. Januar 2024 erfolgen.