Berlin, 19.07.2023
100 Millionen Euro Förderprogramm für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten
Hiermit widersetzen wir uns den katastrophalen Kürzungsvorschlägen von Bundesfinanzminister Christian Linder bei der GAK und greifen den Kommunen im ländlichen Raum mit 100 Millionen Euro beim Klima- und Naturschutz massiv unter die Arme. Das ist ein wichtiges Signal für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, vitaler ländlicher Räume und für die gesellschaftliche und soziale Stabilität. Wir stehen fest an der Seite der ländlichen Kommunen, die gesamtgesellschaftlich Enormes für den Arten- Klima- und Wasserschutz leisten und lassen sie mit dieser gewaltigen Aufgabe nicht alleine.
Die Mindestzuwendung der Förderrichtlinie beträgt pro Vorhaben 500 000 Euro, damit sind die Fördersätze sehr hoch, das ist besonders attraktiv für finanzschwache Kommunen. Diese können zusätzlich eine erhöhte Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nach Maßgabe dieser Richtlinie erhalten. Das Programm ist niederschwellig, es gibt Beratungsangebote. Damit stehen wir zu unseren Versprechen: Ländliche Räume sind unsere Zukunfts- und Chancenräume. Hier entscheidet sich, ob wir die Herausforderungen unserer Zeit meistern und den Zusammenhalt stärken. Investitionen in die ländlichen Räume sind damit Zukunftsinvestitionen. Weitere Förderprogramme für ländlichen Regionen werden aus den vier Milliarden des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz folgen.
Mit der Förderrichtlinie für Natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten stärken wir das gesamte Ökosystem im ländlichen Raum von Wäldern und Auen über Böden und Moore. Das gilt für Alleen, Blühstreifen und klimaresistente Bäume in Dörfern und Städten ebenso wie für artenreiches Grünland, Hecken, Gehölze, Streuobstwiesen in der freien Landschaft oder für die Renaturierung von Flüssen, Teichen und Seen zur Speicherung von Grundwasser und zum Hochwasserschutz. Mit diesen Maßnahmen binden wir CO2 aus der Atmosphäre und erhalten gleichzeitig den Lebensraum vielfältiger Pflanzen- und Tierarten in den ländlichen Regionen. Das erhöht insgesamt auch die Attraktivität von ländlichen Gebieten. Das Förderprogramm stärkt den sozialen Zusammenhalt auf dem Land, den Tourismus und damit auch wichtige Einnahmequellen für die ländlichen Räume. Es schafft Begegnungsmöglichkeiten „im Grünen“, Patenschafts-bzw. Kümmerer-Programme, Naturlehrpfade, Freizeitmöglichkeiten, die über Natürlichen Klimaschutz informieren.
Der ländliche Raum braucht uns und wir brauchen ihn. Dort wird unser Wasser gespeichert, unsere Nahrung erzeugt, dort sind unsere Erholungsräume. Gleichzeitig sind viele ländliche Regionen besonders von den Folgen der Klimakrise betroffen. Die Förderrichtlinie für natürlichen Klimaschutz in kommunalen Gebieten ist damit ein wichtiger Meilenstein für unsere gesamtgesellschaftliche Zukunft.
Hintergrund:
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz der Bundesregierung unterstützt Maßnahmen, die Klima-schutz mit der Schaffung und Stärkung vielfältiger Ökosysteme verbinden. Es enthält 69 Maßnahmen in ins-gesamt zehn Handlungsfeldern: Für die Realisierung stehen bis 2026 vier Milliarden Euro bereit. Um dem hohen Informations- und Beratungsbedarf seitens der Akteur*innen im Natürlichen Klimaschutz gerecht zu werden, errichtet die ZUG im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) derzeit das Kompetenzzentrum für Natürlichen Klimaschutz. Es soll als bundesweite Anlaufstelle die Beratung zum Natürlichen Klima-schutz und zur Förderung von Maßnahmen entlang aller Handlungsfelder des ANK in den Ländern, Regionen und vor Ort koordinieren sowie mit zahlreichen Veranstaltungen Informations- und Vernetzungsangebote machen. Die Eröffnung des Zentrums ist für Anfang Oktober 2023 in Berlin geplant.
Weiterführende zur Fördermaßnahme „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“:
Für die Umsetzung der Fördermaßnahme „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ hat das BMUV die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als Projektträgerin beauftragt. Weitere Informationen zur Förderrichtlinie sowie zum Antragsverfahren sind unter dem Link abrufbar.
https://www.z-u-g.org/ank-lk/info/
- am 10. und 29.8. bietet das ZUG ein Online-Seminar zur Einreichung der Projektskizze an.
Wer Anträge stellen kann:
- Kommunen
- (inter)kommunale Zweckverbände
- Verbundprojekte können Synergien nutzen, den Partner*innen des Projektes wird empfohlen zent-rale Ansprechpartner*innen zu benennen.
Wie Anträge gestellt werden:
- Projektskizze wird beim BMUV eingereicht, Einreichen über das Formularsystem des Bundes: https://foerderportal.bund.de/easyonline
- Skizzen werden geprüft und bei erfolgreicher Erstprüfung werden vielversprechende Projekte aufge-fordert, einen formalen Antrag einzureichen.
- Die Kommunen, deren Projektskizzen vom Haushaltsausschuss ausgewählt wurden, beantragen in einem zweiten Schritt Zuwendungen bei der Projektträgerin ZUG.