Berlin, 17.11.2023
Zur im Haushalt verabschiedeten Prüfung eines Frauenmentoring- und Beratungsprogramms als Konsequenz aus der 2022 veröffentlichten Studie des BMEL „Frauen. Leben. Landwirtschaft“:
Ich begrüße es sehr, dass die Forderungen der Forscher*innen, ein Empowerment von Hofnachfolger*innen und Frauen als potenziell leitenden Angestellten und die Beratung für Frauen auf landwirtschaftlichen Betrieben zur sozialen Absicherung für das Alter oder im Falle von Scheidung, Trennung oder Tod der Betriebsleitung nun umgesetzt werden sollen. In Deutschland haben Frauen in der Landwirtschaft nach den Ergebnissen der Landfrauenstudie, die 2022 erstmals eine deutschlandweite Untersuchung zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaftvorgelegt hat, keinen gleichwertigen Zugang zu Höfen, Boden, Kapital, Altersabsicherung und gleichwertiger Bezahlung. Nach der Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft werden nur 11 % der Betriebe von Frauen geleitet, bei der vorgesehenen Hofnachfolge liegt der Frauenanteil bei rund 18 %, damit rangiert Deutschland im europäischen Vergleich auf den letzten Plätzen. Dabei tragen die Frauen auf den Betrieben Mitverantwortung. 72 % gaben an, an strategisch-unternehmerischen Entscheidungen beteiligt zusein, 62 % sind für Buchhaltung, Finanzen und Büro verantwortlich. Die Frauen verstehen sich als (Mit-)Unternehmerin, aber das bedeutet nicht, dass sie auch rechtlich am Betrieb beteiligt sind. Und das Altersarmutsrisiko der Landfrauen bei Krankheit, Scheidung und Tod hoch. Trotz ihrer Mitarbeit im Betrieb, der Pflege der Altenteiler und der Betreuung der Kinder.
Mit dem geplanten Frauenmentoring- und Beratungsprogramm, das insbesondere die aufsuchende Beratung berücksichtigt, sollen diese Missstände in einem ersten Schritt behoben werden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wird nun mit dem Beschluss konkret aufgefordert, die Umsetzung eines solchen Programmes zu prüfen und dabei eine Abstimmung oder Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu bedenken. Dem Haushaltsausschuss ist bis spätestens zum 30. Juni 2024 über die Prüfungsergebnisse ein Bericht vorzulegen, in dem ich auch einen konkreten Umsetzungsvorschlag er-warte. Aber weitere Schritte müssen folgen. Die Arbeit der Landfrauen muss u.a. in der Agrarstatistik erfasst werden, sie müssen gleichberechtigten Zugang zu Krediten erhalten, die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik muss sie geschlechtergerecht fördern und in den Landwirtschaftsverbänden benötigen wir die Frauenquote.