Das Solarpaket der Bundesregierung berücksichtigt endlich umfassend die Bedürfnisse der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen für die Ernährungssicherung gehen mit diesem Gesetzentwurf Hand in Hand.
So wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschrieben, dass mindestens 50 Prozent des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird dabei auf 80 Gigawatt bis 2030 und auf 177,5 GW bis 2040 gedeckelt. Gerade für diese Festschreibung habe ich mich in den vergangenen Monaten vehement eingesetzt und auch dafür, dass verstärkt Anlagen über versiegelten oder vorbelasteten Flächen errichtet werden wie beispielsweise auf stillgelegten Müllkippen und Abraumhalden. Nur so können wir den Druck auf die landwirtschaftlichen Flächen und damit auch auf die Kauf- und Pachtpreise reduzieren.
Darüber hinaus wird Agri-PV zukünftig besser gefördert. So können wir durch den Doppelnutzen von Energie- und Lebensmittelerzeugung die Flächenkonflikte vor Ort besser auflösen. Versuche im Obstbau zeigen deutlich, dass darüber hinaus positive Synergieeffekte generiert werden können, indem weniger Pflanzenschutzmittel benötigt wird, die Kulturen vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand besser geschützt werden, sowie das Wasser gezielt gesammelt und wieder genutzt werden kann.
Mit einem Bonus für die Extensivierung von Agri-PV, d.h. wenn sie bestimmte Kriterien extensiver Landbewirtschaftung erfüllen, und einer Verordnungsermächtigung für Biodiversitätssolaranlagen lösen wir ein weiteres Versprechen ein und fördern mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien auch die Artenvielfalt im ländlichen Raum.
Um vorrangig PV-Anlagen auf versiegelten Flächen und Mehrfachnutzungen anzureizen, sieht der Gesetzentwurf nun vor, dass Agri-PV, extensive Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV gesondert gefördert werden. Sie erhalten ein eigenes Ausschreibungssegment mit einer höheren Förderung (Höchstwert 9,5 ct/kWh) und ein eigenes Ausschreibungsvolumen (anfänglich 500 MW; jährlich ansteigend um weitere 500 MW). Parkplatz-PV-Anlagen werden sogar im Rahmen dieses Ausschreibungssegments dabei privilegiert bezuschlagt, was zusätzlich dazu beiträgt, die Fläche zu entlasten. Das neue Ausschreibungssegment für besondere Solaranlagen trägt also genau dem Umstand Rechnung, dass unterschiedliche Technologien verschiedenartige Förderungen brauchen. Nur so bringen wir sie gleichzeitig zum Hochlauf.
Mein Ziel ist es, dass Biodiversitäts-PV und Agri-PV in der Fläche zum Standard werden. PV auf landwirtschaftlicher Fläche sollte möglichst immer im Doppel- oder sogar Mehrfachnutzen verwendet werden, denn landwirtschaftliche Fläche ist endlich und in erster Priorität für die Ernährungssicherung zu erhalten. Deshalb werde ich mich auch für eine bessere Förderung der vertikalen Solarmodule einsetzen. Denn vertikal installierte bifaziale Solarmodule in Ost-West-Ausrichtung verringern den Speicherbedarf und entlasten die Stromnetze, da sie morgens und abends den meisten Strom erzeugen. Zudem bieten sie Erosionsschutz, schonen das Landschaftsbild und könnten vor allem als Zäune mitgenutzt werden.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Bäuerinnen und Bauern direkt von der „Sonnenernte“ profitieren können. Mit der Außenbereichs-Privilegierung von Agri-PV-Anlagen unter 2,5 Hektar, solange sie räumlich-funktional mit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind, wurde dafür der erste Schritt gemacht. Diese Fläche dürfte in der Regel ausreichend sein, um eine Agri-PV-Anlage bis etwa ein MWp installierter Leistung darauf errichten zu können. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass gerade diese kleineren Agri-PV-Anlagen auskömmlich gefördert werden, um eine möglichst breite Verteilung und damit auch Akzeptanz der Anlagen zu erhalten.