Berlin, 11.11.2023 – Zu dem am 9.11.2023 beschlossenen Strompreispaket erklärt Dr. Anne
Monika Spallek, MdB, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft: „In der
Debatte um den Industriestrompreis habe ich mich immer stark dafür eingesetzt, dass auch
kleinere energieintensive Betriebe, wie zum Beispiel Bäckereien und Fleischereien,
berücksichtigt werden und nicht nur große Industrieunternehmen, die im internationalen
Wettbewerb stehen. Dieses Ziel wird jetzt umgesetzt.“
Ich begrüße die Einigung zum Strompreispaket und freue mich, dass das gesamte produzierende
Gewerbe und damit auch das Lebensmittelhandwerk jetzt im Strompreis entlastet wird.
Die Stromsteuer wird für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes massiv gesenkt, und
zwar auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Steuer wird durch eine
Erhöhung des Entlastungsbetrages in § 9b Stromsteuergesetz von gegenwärtig 15,37 Euro/MWh
bzw. 1,537 ct/kWh auf 0,50 Euro/MWh bzw. 0,05 ct/kWh gesenkt. Das wirkt in der Breite der
mittelständischen Betriebe. Durch die Absenkung der Stromsteuer für die nächsten fünf Jahre
geben wir den Betrieben eine Perspektive und Planungssicherheit.
Die Stromsteuersenkung ist essentiell für die Transformation und die Dekarbonisierung der
Produktion. Letztes Jahr haben wir ein 100 Millionen Euro Investitionsprogramm aufgesetzt, um
Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Umstellung ihrer Produktionsanlagen von fossilen
Energieträgern auf Strom zu unterstützen. Doch das ist natürlich nur interessant, wenn auch der
Strompreis nicht zu hoch ist und eine Umstellung sich im laufenden Betrieb rechnet. Deswegen
freue ich mich, dass es jetzt zu dieser Einigung gekommen ist.
Bei der anstehenden Detailausarbeitung werden wir sehr genau darauf achten, dass auch wirklich
alle Betriebe im Lebensmittelhandwerk berücksichtigt werden.