Die Spätfröste im April 2024 haben in vielen Teilen Deutschlands große Schäden im Obst- und Weinbau verursacht. Jetzt gibt es Hoffnung: Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, hat die Verordnung für Frosthilfen unterzeichnet. Damit fließen 46,5 Millionen Euro an EU-Krisenhilfen gezielt an die betroffenen Betriebe, die durch die Kältewelle bis zu 100% Ernteausfälle erlitten haben.
Die „Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024“ soll noch im November in Kraft treten. Anträge können dann bis zum 8. Januar 2024 bei den zuständigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen wurden, das heißt die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt.
Nach Eingang aller Anträge wird der betriebsindividuelle Entschädigungssatz festgelegt. So können die europäischen Mittel bestmöglich ausgeschöpft werden. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des Entschädigungssatzes von 40 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb vor. Die Länder werden die Hilfen dann bis zum 30. April 2025 auszahlen.
Mit dieser Maßnahme können wir gemeinsam den Obstbau und Weinbau in Deutschland unterstützen und den Betrieben helfen, sich von den Frostschäden zu erholen.