Änderung des Düngegesetzes beschlossen!

In einigen Regionen Deutschlands gibt es zu viel Nitrat im Grundwasser oder in Flüssen, Bächen und Seen. Eine Ursache ist Überdüngung. Besonders in Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau sind die Gewässer durch Nitrateintrag gefährdet. Die hohen Nitratbelastungen gefährden unsere Ökosysteme und erhöhen die Kosten für die Bereitstellung sauberen Trinkwassers.

Darum ändern wir das Düngerecht. Wir stärken das Verursacherprinzip bei der Nutzung von Düngemitteln in der Landwirtschaft, um unsere Umwelt besser zu schützen. Wer überdüngt, wird stärker in die Pflicht genommen. Wer Wasser und Klima schützt, soll entlastet werden. Das setzen wir bürokratiearm um: Mehraufwand für die Betriebe wird minimiert, da einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden sollen.

Damit konnte Deutschland das Vertragsverletzungsverfahren einstellen lassen. Die drohenden sehr hohen Strafzahlungen sind damit ebenfalls vom Tisch.

Änderungen am Düngegesetz sind die Grundlage für aussagekräftige Stoffstrombilanzen der landwirtschaftlichen Betriebe und ein datenbasiertes Monitoring der Düngeverordnung. Sie sind notwendig, um dem Verursacherprinzip besser gerecht werden zu können – und eine Grundlage zu schaffen, um Betriebe, die in belasteten Gebieten Wasser schützen, von Auflagen ausnehmen zu können. Wer sich gegen entsprechende Änderungen des Düngegesetzes ausspricht und zugleich die Stärkung des Verursacherprinzips fordert, handelt in hohem Maße unglaubwürdig – und schadet damit allen Bäuerinnen und Bauern.