Wie versprochen einigte sich die Ampel jetzt noch vor der Sommerpause auf ein Agrarpaket zur Stärkung der regionalen Landwirtschaft.
Ich freue mich wirklich sehr, dass die Bäuerinnen und Bauern zukünftig in der Wertschöpfungskette deutlich gestärkt werden. Das hilft besonders den kleineren Betrieben. Unfaire Handelspraktiken werden wirksamer verboten. Insgesamt konnte das AgrarOLkG deutlich verbessert werden. Dafür habe ich mich als Berichterstatterin stark gemacht.
Ein wichtiger Erfolg ist auch die vereinbarte Förderung der Weidetierhaltung auf Grünland. Endlich wird die für die Biodiversität und den Tierschutz so wichtige Weidehaltung besser unterstützt. Diese waren in den noch von der CDU/CSU entwickelten Konzepten im GAP-Strategieplan jahrelang immer viel zu wenig berücksichtigt worden.
Auch die steuerliche Gewinnglättung ist ein guter Schritt, um die Landwirtschaft in Zeiten der Klimakrise zukunftssicherer aufzustellen. Krisenbedingte Gewinnschwankungen können so kompensiert werden. Im Bereich Bürokratieabbau bringen wir das bisher größte Maßnahmenbündel in der Landwirtschaft auf den Weg. Dafür wurden fast 200 Vorschläge aus den Bundesländern ausgewertet. Alles, was die Bäuerinnen und Bauern an ihrer täglichen Arbeit hindert, wurde auf den Prüfstand gestellt.
Das Agrarpaket wird landwirtschaftliche Betriebe jetzt wirksam entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Hintergrund: Mit der neuen Regelung im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz wird ein wichtiges Schlupfloch geschlossen. Die Supermarkt- und Handelsketten sind sehr kreativ, um verbotene unfaire Handelspraktiken zu umgehen. Bislang kann die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung nur eine Missachtung von verbotenen unfairen Handelspraktiken verfolgen und ahnden, wenn sie 1:1 dem Wortlaut der Verbote entsprechen. Hier hat die Bundesanstalt in Zukunft mehr Spielraum, um gegen ähnliche unfaire Handelspraktiken vorzugehen. Das heißt, die bestehenden Verbote können jetzt wirksamer umgesetzt werden.
Beispiel: Es ist verboten, dass eine Supermarktkette nicht verkaufte Lebensmittel an den Landwirt oder den Lieferanten zurückschickt, ohne dafür den Kaufpreis zu zahlen oder die Kosten für die Beseitigung zu übernehmen.
Wenn der Lieferant von der Supermarktkette aber vertraglich verpflichtet wird, die nicht verkauften Lebensmittel abzuholen, kann das Verbot bislang umgangen werden.