Ausgangslage
Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 treibhausgas-neutral zu sein. Eine Schlüsselrolle spielt dabei der Ausbau von Photovoltaik (PV), insbesondere Agri-Photovoltaik (Agri-PV). Diese Technologie ermöglicht die Mehrfachnutzung landwirtschaftlicher Flächen für Nahrungsmittelproduktion und Energieerzeugung und bietet gleichzeitig eine innovative Lösung zur resilienten Ernährungssicherung in der Klimakrise. Die gesetzlichen Ausbauziele für Solarenergie wurden im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 bereits angehoben und mit dem 2024 beschlossenen Solarpaket sollen höhere Ausbauziele für Photovoltaik erreicht werden: Bis 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Solarleistung dazukommen. Für 2023 wurde dieses Ziel bereits übertroffen: Statt 9 GW wurden neue Solaranlagen mit 14,6 GW Leistung zugebaut, fast doppelt so viel wie 2022 und in der ersten Jahreshälfte 2024 erzielte Photovoltaik knapp 15 Prozent der Stromerzeugung in Deutschland. Neben diesen Erfolgen gibt es gleichzeitig Herausforderungen wie die Flächenkonkurrenz, rechtliche Unsicherheiten und die Notwendigkeit, die Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu fördern.
Die Vorteile von Agri-PV
Agri-PV kann einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Landnutzungskonflikten leisten. Besonders im Obst-, Gemüse- und Weinanbau eröffnet die Mehrfachnutzung zahlreiche Vorteile. Die Agri-PV-Anlagen schützen die Ernte effektiv vor extremen Wetterereignissen wie intensiver Hitze, Dürre, Starkregen und Spätfrösten. Wasser kann gezielt gesammelt und wiederverwendet werden, während in sowohl der Bio- als auch der konventionellen Landwirtschaft der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden kann. Die Energieerzeugung der Anlagen kann direkt für Pflanzenschutz oder KI-Robotik genutzt werden, wodurch Landwirt*innen weniger direkte Energie für die Bewirtschaftung ihrer Flächen zukaufen müssen. Der Schatten der Anlagen bietet auch einen bedeutenden Nutzen für die Tierhaltung, da er die Tiere vor extremen Wetterbedingungen wie Hitze oder Kälte schützt. Darüber hinaus fördern Agri-PV-Anlagen, insbesondere senkrecht installierte Solarmodule, eine höhere Biodiversität, da die Verschattung einen (positiven) Einfluss auf Pflanzen und Tiere ausübt.
Was haben wir erreicht?
Die Fördersätze für Agri-PV wurden deutlich angehoben. Für 2024 lag der Fördersatz bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh), ab 2025 berechnet sich der Wert aus dem um 8 Prozent erhöhten Durchschnitt der höchsten Gebotswerte der vorherigen drei Gebotstermine (Höchstwert 9,5 ct/kWh). Senkrecht installierte Solarmodule werden nun auch dem Segment Agri-PV zugeordnet. Das ist eine wichtige Verbesserung, denn auch sie ermöglichen eine Doppelnutzung von Landwirtschaft und Energieerzeugung, indem der Bereich zwischen den Modulen bewirtschaftet wird. Hierfür habe ich mich im parlamentarischen Verfahren eingesetzt. Zusätzlich haben wir die 2,5 ha Privilegierung je Hofstelle im BauGB umgesetzt, damit der Hochlauf der Agri-PV möglichst dezentral erfolgen kann und möglichst viele Höfe davon profitieren können. Für besondere Anlagen, wie Agri-PV, wurde ein eigenes Untersegment in der Ausschreibung eingeführt (noch nicht beschlossen, s.u.), welches durch eine schrittweise Erhöhung einen immer größeren Beitrag zum Solarausbau in der Fläche leisten wird. Mein Ziel war und ist es, dass Biodiversitäts-PV und Agri-PV in der Fläche zum Standard und PV auf landwirtschaftlicher Fläche möglichst immer im Doppel- oder sogar Mehrfachnutzen verwendet werden, denn diese Fläche ist endlich, und in erster Priorität für die Ernährungssicherung zu erhalten.
Was bleibt zu tun?
Während die Flächen unter Agri-PV-Anlagen immer landwirtschaftliche Nutzflächen bleiben, muss bei normalen Freiflächenanlagen der rechtliche Status nach dem Rückbau der PV-Anlagen noch eindeutig geregelt werden, um Unsicherheiten für Landwirt*innen zu beseitigen. Dies betrifft auch steuerliche Fragen, wie u.a. die Bewertung von Flächen als landwirtschaftliches Vermögen bei Hofübergaben. Des Weiteren muss der Druck durch hohe Pachtpreise auf landwirtschaftliche Flächen reguliert werden, um sicherzustellen, dass Landwirt*innen von der Wertschöpfung profitieren und ihre Flächen nachhaltig nutzen können. Zudem ist die Umsetzung des Solarpakets I noch nicht vollständig abgeschlossen, da die EU-Kommission bisher keine beihilferechtliche Genehmigung für das Untersegment Agri-PV erteilt hat. Mit dem eigenen Untersegment hat Agri-PV das Potential, aus der Nische herauszuwachsen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) steht in engem Austausch mit der Kommission, um eine möglichst schnelle Einigung zu erzielen. Zuletzt sollten Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz und Integration von Agri-PV in der Gesellschaft intensiviert werden, beispielsweise durch Vorträge und Informationsmaterial, mit dem Ziel, den Markthochlauf von Agri-PV nachhaltig zu sichern.
Weiterführende Links
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/solarpaket-1.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726