Hintergrund
Agroforstsysteme sind landwirtschaftliche Flächen, auf denen neben Ackerkulturen auch Bäume, oder mehrjährige verholzende Strukturen angebaut und genutzt werden. Als nachhaltiges, klima- und umweltfreundliches sowie ressourcenschonendes Landnutzungskonzept bieten Agroforstsysteme (AFS) sowohl aus landwirtschaftlicher als auch aus gesamtgesellschaftlicher Sicht zahlreiche Vorteile. AFS diversifizieren Acker- und Grünlandschläge und bieten zudem vielseitige Nutzungspotentiale. Hierdurch entstehen positive Synergieeffekte, die ökonomische, ökologische als auch soziale Belange mit einem effektiven Klima- und Ressourcenschutz in Einklang bringen. Bei fachgerechter Umsetzung steigern AFS sowohl die Produktivität als auch Klimaresilienz und Biodiversität von Agrarräumen. Agroforstsysteme geben somit die klare Antwort auf die Probleme unserer Zeit – die Folgen der menschengemachten Klimakrise, wie z.B. Extremwetterereignisse, treffen die Landwirtschaft besonders hart. Gleichzeitig ist der Agrarsektor auch Verursacher von einem hohen Anteil klimaschädlicher Emissionen. Vor diesem Hintergrund ist der Umbau landwirtschaftlicher Systeme dringend nötig, damit sie zum einen mehr zum Klimaschutz beitragen und zum anderen eine größere Resilienz gegenüber den Folgen der Klimakrise entwickeln. Agroforstsysteme verbinden sowohl Klimaschutz als auch Klimaresilienz miteinander. Dass neben dem Klimawandel eine weitere, möglicherweise sogar größere Bedrohung durch den Artenverlust besteht, bleibt viel zu oft unerwähnt. Auch hier leisten AFS durch die Schaffung von Lebensräumen für Vögel und Insekten einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt.
Was haben wir erreicht?
Mit der GAP-Reform wurde erstmals eine Definition von Agroforstsystemen geschaffen, um eine Abgrenzung zu Landschaftselementen zu gewährleisten. Hierdurch bleiben Gehölzflächen per Definition landwirtschaftliche Flächen und haben Anspruch auf Zahlungen aus der GAP. So haben wir in Deutschland endlich dafür gesorgt, dass Agroforstsysteme seit Januar 2023 rechtssicher angelegt werden können und Bund und Länder haben sich vorgenommen, die mit Agroforst bewirtschaftete Fläche bis 2026 auf 200.000 Hektar auszuweiten. Das BMEL hat die Förderung ausgebaut und ihre Beantragung für Landwirt:innen leichter gemacht. So konnten wir Anpassungen der Öko-Regelung 3 (ÖR3) durchsetzen, die die Forderungen der Branche in weiten Teilen erfüllen. Die Mindestbreite der Gehölzstreifen wurde gestrichen und der Mindestabstand von 20 Metern zwischen Gehölzstreifen und Feldrand gilt nur noch in Bezug auf Wald und Hecken. Zudem darf die Einhaltung des Mindestabstandes von 20 Metern zwischen den Gehölzstreifen nun flexibler gestaltet werden und die verpflichtende Einreichung eines Nutzungskonzeptes für Agroforstsysteme entfällt. Ein großer Erfolg war zudem die geplante Bereitstellung von insgesamt 100 Mio. Euro, die im Rahmen des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz (ANK) ab 2025 für die Anlage von Agroforstsystemen und Hecken als Instrumente des Klimaschutzes dienen sollten.
Was bleibt zu tun?
Aufgrund der aktuell vorläufigen Haushaltsführung stehen die Gelder aus dem ANK jedoch nicht zur Verfügung und ihre weitere Verwendung ist im Hinblick auf eine neue Bundesregierung unklar. Um einen Abruf der Mittel zu gewährleisten ist eine zeitnahe Umsetzung der Pläne des BMUV essenziell und muss von der neuen Bundesregierung prioritär in Angriff genommen werden. Dafür wollen wir uns einsetzen! Zudem fordern wir auch weiterhin eine Erhöhung der ÖR 3-Prämie von 200 auf 600 Euro/Hektar, die Möglichkeit einer Kombination von ÖR 1 und 3 sowie die Förderung kleiner Betriebe, die keine Zahlungen aus der GAP erhalten. Um Landwirt:innen weiterhin Flexibilität zu ermöglichen ist es zudem wichtig Agroforstsysteme als Teil der landwirtschaftlichen Bodennutzung anzuerkennen, so dass diese weder als Eingriff in Natur und Landschaft gewertet werden noch dem Biotopschutz unterliegen könnte. Wir müssen endlich Hürden für Agroforstsysteme abbauen, denn sie haben Vorteile für Klima, Natur, Landwirtschaft und Menschen!