Biomassepaket auf den Weg gebracht: Kabinett schafft systemdienliche Anreize und Perspektiven für bestehende Biomasseanlagen

Berlin, 11.12.2024 – Zur heute im Kabinett beschlossenen Änderung des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes erklärt Dr. Anne Monika Spallek, MdB, Mitglied im Ausschuss für
Ernährung und Landwirtschaft:


„Es freut mich sehr, dass nun mit dem im Kabinett beschlossenen Biomassepaket
Perspektiven für bestehende Biogasanlagen geschaffen werden, die bald aus der 20-jährigen
EEG-Vergütung fallen. Damit hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sein im
Sommer angekündigtes Versprechen eingelöst. Mit der Erhöhung des
Flexibilisierungszuschlags werden wichtige Anreize geschaffen, Biogasanlagen flexibel und
auf Spitzen, statt wie bisher auf Grundlast zu betreiben.


Dafür hatte ich mich auch persönlich eingesetzt, denn es steckt viel graue Energie und auch
Geld in den bestehenden Anlagen. Auch wurde damit auf die Forderungen der Branche
reagiert. Gleichzeitig können damit unnötige Investitionen in Wasserstoff-Kraftwerke
vermieden werden. Denn mit Biogas können wir, wenn wir auf Systemdienlichkeit setzen,
gezielt die Lücke füllen, die bei der Energieerzeugung durch Wind und Sonne entsteht und
so weiterhin regionale Wertschöpfung in den ländlichen Räumen schaffen. Eine urgrüne
Idee, die auch weiterhin gut ist, wenn wir gezielt auf Abfall- und Reststoffe in regionalen
Kreisläufen setzen, bspw. Mist, Maisstroh anstelle der gesamten Maispflanze oder auch den
Aufwuchs von Kleegras, welches bspw. zur besseren Stickstoffversorgung der Böden in die
Fruchtfolge integriert wird. Dass der Maisdeckel jetzt weiter verschärft wurde, halte ich
daher für richtig und wichtig, denn die Biodiversität in der Agrarlandschaft muss dringend
besser gestärkt werden.


Mit der Erhöhung des Ausschreibevolumens schaffen wir gute Perspektiven für die
Biogasbranche. So werden in den Jahren 2025 bis 2028 von derzeit insgesamt 2 GW auf 2,3 GW zu
installierende Leistung erhöht, inklusive der Verrechnung aus Biomethan. Dass hierbe
Biogasanlagen mit Anschluss an ein Wärmenetz priorisiert werden, sichert wertvolle
bestehende Kapazitäten für die kommunale Wärmeplanung und Wertschöpfung in
ländlichen Räumen. Zudem wird die Anschlussförderung von zehn auf 12 Jahre verlängert
und sichert damit die Wirtschaftlichkeit insgesamt. Mit der Abschaffung der Südquote ist
Wirtschaftsminister Robert Habeck einer weiteren lauten Forderung nachgekommen. Auch
dem Problem von Negativpreisen auf Spotmärkten wird begegnet, indem die Vergütung
entfällt, sobald der Preis 2 ct/kWh beträgt oder darunter liegt. Langfristig wird die
systemdienliche Flexibilisierung und ein kontinuierlicher Ausbau von Speicherkapazitäten
starke Preisschwankungen weiter abschwächen.


Der Kabinettsbeschluss muss allerdings noch im Bundestag verabschiedet werden. Ich
fordere alle demokratischen Fraktionen dazu auf, diesem Gesetzesentwurf jetzt auch
zuzustimmen, denn es geht um Existenzen in der Landwirtschaft und regionale
Wertschöpfungspotenziale, die sonst für immer verloren gehen.“