Berlin, 10.03.2024 – Zum Start des Bundesprogramms zur Förderung des Umbaus der Tierhaltung erklärt Dr. Anne Monika Spallek, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft: „Ich freue mich sehr, dass die ersten Förderprogramme für den Sektor Schwein jetzt endlich starten. Keine Regierung ist bisher so entschlossen für die Verbesserung der Tierhaltung eingetreten. Ich bin davon überzeugt, dass das mittelfristig die Tierhaltung in Deutschland nachhaltig verbessern und Höfe retten wird.“
Damit insgesamt möglichst viele Betriebe von den Fördergeldern profitieren können und nicht, wie bei den EU-Flächenzahlungen, die größten Betriebe das meiste Geld bekommen, wurde die Förderung der laufenden Mehrkosten auf 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel oder 6000 Mastschweinen im Jahr begrenzt. Betriebe mit mehr Tieren können die Förderung auch, aber eben nur bis zu diesen Obergrenzen beantragen, wodurch insgesamt eine degressive Ausgestaltung der Fördersätze im Hinblick auf Skalierungseffekte erreicht wird. Das wird dazu beitragen, das Höfesterben zu stoppen. Gerade Regionen mit eher kleineren bis mittelgroßen Betrieben werden davon besonders profitieren. Auf meine Initiative hin wurde die Förderung für sehr kleine Betriebe sogar nochmal verbessert.
Eine Milliarde Euro stehen im ersten Schritt für den Sektor Schwein zur Verfügung, zum einen für die notwendigen Investitionen in mehr Platz und zu anderen für die laufenden Mehrkosten. Förderanträge für Investitionen können ab 1. März und für laufende Kosten ab 1. April gestellt werden. Informationsveranstaltungen zu den Details sind von Seiten des BMEL dazu geplant. Um die benötigte Planungssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten, beläuft sich die Förderlaufzeit auf sieben Jahre. Die vom BMEL angestrebte Förderlaufzeit von zehn Jahren wurde von der EU im Rahmen der Notifizierung aus rechtlichen Gründen leider nicht genehmigt. Eine Verlängerung bzw. Neuauflage der Förderung nach dem Ende des Sieben-Jahre-Zeitraums ist aber möglich. Das BMEL wird daher rechtzeitig vor Ende der siebenjährigen Laufzeit eine ebenso effiziente wie sachgerechte Fortführung der Förderangebote auf den Weg bringen.
Weitere Maßnahmen gehörten zum Paket „Umbau der Tierhaltung“ dazu, wie eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, Verbesserungen im Bau- und Genehmigungsrecht sowie die Förderung einer EU-weiten Herkunftskennzeichnung für Fleischprodukte. Geplant ist auch, dass zeitnah weitere Tierarten folgen und die verpflichtende Kennzeichnung auf die Verarbeitung, Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet wird. Für eine auskömmliche Finanzierung setzen wir uns für einen Tierwohlcent ein.
Hintergrund:
Für die Förderung von Investitionen in besonders tiergerechte Neu- und Umbauten, wie z.B. Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Bio gilt: Betriebe, die bis zu 500.000 Euro investieren, erhalten künftig 60 Prozent der Gesamtbausumme. Investitionen bis zwei Millionen Euro werden mit 50 Prozent der Kosten gefördert. Weitere Investitionen bis zu fünf Millionen Euro erhalten 30 Prozent Unterstützung.
Für die Förderung der laufenden Mehrkosten wurden Kriterien wie die Verwendung von Einstreu im Liegebereich, Raufutter und die Unversehrtheit der Ringelschwänze der Tiere definiert. Die Förderung ist abhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere: Für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine können 80 Prozent der laufenden Mehrkosten gefördert werden. Für bis zu 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine können 70 Prozent der Mehrkosten gefördert werden.
Zusätzlich werden Organisationen und Kontrollsysteme, die die Einhaltung der vorgegebenen Kriterien sicherstellen, von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt. Staatlicherseits erfolgt eine Kontrolle der Kontrolle, wobei bewährte Strukturen für schlanke Verwaltungsabläufe sorgen und die Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die Verwaltung von überflüssiger Bürokratie entlasten.
Weitere Informationen sowie Details zur Antragstellung sind unter der folgenden Website auffindbar:
https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-bundesprogramm-umbau-tierhal-tung/FAQList.html