Ich freue mich sehr, dass es jetzt endlich eine Investitionsförderung für Maschinen und Geräte für eine boden- und damit auch klima- und insektenschonende Bodenbearbeitung gibt. Hiervon profitieren alle Betriebe, die ihre Flächen nachhaltiger und resilienter bewirtschaften wollen, aber vor allem wird endlich auch der Bereich der Sonderkulturen verstärkt unterstützt. Dafür habe ich mich persönlich eingesetzt. Denn ohne Förderung können gerade die kleineren Betriebe im Obst- und Gemüsebau, die in den letzten Jahren kaum Gewinne erwirtschaften konnten, derartige Geräte und Maschinen kaum finanzieren, um auf nachhaltigere Bewirtschaftungsmethoden umzusteigen. So werden bspw. jetzt Mulchsaatpflanzmaschinen für die sehr effizienten Mulch-Direktpflanzungen im Gemüsebau mit bis zu 40 Prozent gefördert. Ebenso werden für den Bereich der Sonderkulturen verschiedene Mulchgeräte und Unterstockbürsten mit bis zu 40 Prozent unterstützt. Für den Obstbau werden unter anderem spezielle Seitenmiststreuer mit bis zu 30% gefördert.
Sehr bedeutsam ist auch die grundsätzliche Förderung von Feldrobotern zur mechanischen Unkrautbekämpfung mit bis zu 30%. Diese Förderrichtlinie ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen nachhaltigen und resilienten Landwirtschaft, denn der Schutz unserer fruchtbaren Böden ist fundamental. Bodendegradation ist am Ende ein Problem für unsere Ernährungssicherung. Schützt man die Bodenstruktur und ihre Lebewesen, erhält man Wasser-, Luft- und Nährstoffverfügbarkeit in den Böden und schützt Klima und Artenvielfalt. Viele Landwirtinnen und Landwirte sind motiviert, ihre Bewirtschaftung anzupassen. Dabei brauchen sie Unterstützung. BMEL und BMUV haben für diese Richtlinie Landwirtschaft und Umweltschutz effektiv zusammengedacht und schließen explizit systemische Ansätze, wie zum Beispiel Maschinen für klimaresiliente Anbausysteme und Bodenaufbau, in die Förderung ein. Ich habe mich besonders dafür eingesetzt, dass es jetzt Fördermöglichkeiten für Maschinen für eine bodenschonende Bewirtschaftung insbesondere für die sehr effizienten Mulch-Direktpflanzungen im Gemüsebau gibt, da das Investitionsprogramm Landwirtschaft den Bereich nicht abgedeckt hat. Das Investitionsprogramm Landwirtschaft läuft außerdem Ende 2024 aus. Die neue Förderrichtlinie hingegen ist über das ANK noch bis 2027 abgesichert und wir werden uns auch im kommenden Haushaltsverfahren für die Fortschreibung der ANK Mittel einsetzen. Positiv hervorzuheben ist auch, dass diese Fördermaßnahme, den Biobetrieben genauso wie den konventionellen Betrieben nutzt, nachdem vom Investitionsprogramm Landwirtschaft vor allem die konventionellen Betriebe profitiert haben.
Hintergrund:
Das Bundesumweltministerium veröffentlichte am 22. Juli die Umsetzung eines Zuschussprogramms als Maßnahme des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) durch die Landwirtschaftliche Rentenbank: die Richtlinie zur „Investitionsförderung von Maschinen und Geräten zur Stärkung der natürlichen Bodenfunktionen in Agrarlandschaften“. Das Bundesumweltministerium stellt dafür insgesamt bis zu 100 Millionen Euro aus dem ANK zur Verfügung. Die Förderrichtlinie richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen, gewerbliche Maschinenringe und insbesondere auch an anerkannte Naturschutzvereinigungen. Informationen zur Antragsstellung sind über das Förderportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank abzurufen.
Weitere Informationen: https://www.rentenbank.de/zuschussprogramme/ank-nabo/