Kleinbäuerliche Landwirtschaft stärken und Höfesterben bekämpfen – Jeder Hof zählt

Das Höfesterben war in den letzten Jahrzehnten dramatisch und hat sich in den letzten Jahren deutlich reduziert: zwischen 2010 und 2013 haben jährlich durchschnittlich 4 700 Betriebe pro Jahr aufgegeben. Von 2013 bis 2020 haben jährlich 3 200 Betriebe und zuletzt, von 2020 bis 2023 haben jährlich 2 600 Betriebe pro Jahr aufgegeben. Damit hat sich das Höfesterben im Vergleich zu vor zehn Jahren zwar immerhin um 2 000 Betriebe jährlich verlangsamt, aber das ist immer noch viel: Denn jeder Hof zählt. Das Hauptproblem in der Landwirtschaft ist die flächenbezogene Förderung, denn diese heizt das Wachse oder Weiche enorm an und fördert egal wie man wirtschaftet.

Dabei werden Skalierungsvorteile großer Betriebe nicht abgefangen, denn große Flächen können mit großen Maschinen viel effizienter und kostengünstiger bewirtschaftet werden. Zudem können sich große Betriebe Förder-, Buchhaltungs- und Steuerexperten zur Optimierung leisten. Kleine Unternehmen haben hier einen erheblichen Skalierungsnachteil.

Was wir getan haben

Damit insgesamt möglichst viele Betriebe von den Fördergeldern beim Umbau der Tierhaltung profitieren können und nicht, wie bei den EU-Flächenzahlungen, die größten Betriebe das meiste Geld bekommen, wurde die Förderung der laufenden Mehrkosten auf 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel oder 6000 Mastschweinen im Jahr begrenzt. Betriebe mit mehr Tieren können die Förderung auch, aber eben nur bis zu diesen Obergrenzen beantragen, wodurch insgesamt eine degressive Ausgestaltung der Fördersätze im Hinblick auf Skalierungseffekte erreicht wurde. Gerade Regionen mit eher kleineren bis mittelgroßen Betrieben haben davon besonders profitiert. Auf meine Initiative hin wurde die Förderung für sehr kleine Betriebe sogar nochmal verbessert.

Mit dem neuen „Chancenprogramm Höfe innovative Proteine für die Humanernährung“ eröffnen wir der Landwirtschaft eine gute Perspektive für zukunftssichere Betriebsmodelle und halten die Wertschöpfung in den ländlichen Regionen und leisten unseren
Beitrag zum Erreichen der Klimaziele. Viele viehhaltende Betriebe haben es zunehmend schwer. Die Nachfrage nach tierischen Produkten sinkt in Deutschland seit Jahren, während die nach alternativen pflanzlichen Lebensmitteln steigt. Eine Pilzzucht, der Anbau von Quinoa, eine Algenproduktion oder die eigene Herstellung von Hafermilch – innovative Geschäftsmodelle gibt es bereits viele. Aber damit Betriebe das Wagnis einer Umstellung eingehen, brauchen sie Unterstützung auch in Form von Beratung. Mit dem „Chancenprogramm Höfe“ wollen wir gezielt Betriebe unterstützen, die von der Nutztierhaltung auf die Produktion und Verarbeitung innovativer Proteine und klimafreundlicher Lebensmittel umstellen wollen.

Was noch getan werden muss:

Wir als Bundestagsfraktion wollen die Gemeinsame Europäische Agrarpolitik (GAP) konsequenter auf Nachhaltigkeit und offen für die Erweiterung der EU ausrichten. Bei der Ausgestaltung der GAP nach 2027 setzen wir uns dafür ein, dass zielgerichtet Leistungen für Klima, Umwelt, Natur und den Tierschutz – und damit für das Gemeinwohl – entlohnt werden. Die Betriebe können dadurch ihr Einkommen erhöhen. Eine klare und einfache Architektur der GAP schafft Planungssicherheit, ist einkommenswirksam und vermeidet unnötige Bürokratie. Das System „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ soll in der nächsten GAP-Förderperiode die flächenbezogene Einkommensgrundstützung ersetzen. Gerade auch das Grünland mit seinem Artenreichtum muss stärker gegenüber den jetzigen Förderungen gefördert werden.

Ich setze mich dafür ein, dass darüber hinaus auch gerade kleinteilige, vielfältige und schwer zu bewirtschaftende Flächen prozentual höher zu bezuschussen sollten als bspw. riesige Brachen. Ebenso sollten bei Agroforstflächen die ersten Hektare höher gefördert werden. Um die Bürokratieentlastung weiter voranzutreiben, sollten Praxischecks ausgeweitet werden und Bagatellgrenzen eingeführt werden.

Die Artikel 148 und 168 der Gemeinsamen Marktordnung sollten, wie auch von der Zukunftskommission Landwirtschaft gefordert, umgesetzt werden. Und auch der Ausbeutungsmissbrauch im Kartellrecht sollte erweitert werden, um externe Kosten zu internalisieren. Ein Missbrauch läge demnach beispielsweise vor, wenn die Einkaufspreise „nicht zumindest die Kosten der Produktion beinhalten“ oder wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen seinen Zulieferern nur so geringe Preise zahlt, dass es diesen nicht möglich ist, die eigenen externen Effekte zu internalisieren oder ganz zu vermeiden. 

Weiterführende Links
Fraktionspapier zur Gemeinsamen EU-Agrarpolitik nach 2027: gemeinwohlorientiert, ökologischer, einfacher

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung geht an den Start

Bauernverband verwehrt Milcherzeugern faire Preise!