Neue Verpachtungsregeln der BVVG wirken: Verpachtung an Öko-Betriebe steigt auf 30 %; mehr Flächen auch für Junglandwirt*innen und Existenzgründer*innen

Berlin, 04.03.2024Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH hat kürzlich ihr erstes Fazit zu den neuen, in 2023 erstmals bei der Neuverpachtung angewendeten, Flächenmanagementgrundsätzen veröffentlicht. Die Ampel hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass die BVVG-Flächen nicht mehr hauptsächlich verkauft, sondern vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet werden sollen. Vorher wurden Ausschreibungen immer an das höchste Kauf- bzw. Pachtgebot vergeben.

Mit den neuen Grundsätzen werden nun auch Faktoren wie Biodiversität, Gewässerschutz, Klimaschutz und Tierwohl einbezogen. Außerdem werden Existenzgründungen und regionale Verankerung besonders berücksichtigt.

Laut der BVVG wurden in 2023 rund 26.000 Hektar landwirtschaftlicher Flächen neu verpachtet. 9,7 Prozent der Flächen gingen an Junglandwirt*innen und 10,4 Prozent gingen an Existenzgründer*innen. 30 Prozent der 26.000 Hektar wurden an Öko-Betriebe verpachtet.

Die neuen Verpachtungsgrundsätze sind ein voller Erfolg. Wir haben dafür gesorgt, dass die BVVG nicht mehr zum Anstieg der Kauf- und Pachtpreise beiträgt. Die Pachtpreise der BVVG sind im Vergleich zu 2022 in allen Bundesländern gesunken. Stattdessen fördert die Verpachtung jetzt eine vielfältige Agrarstruktur, einen lebendigen ländlichen Raum, Chancen für Neugründungen und mehr Naturschutz.