Berlin, 27.11.2024 – Zum heute im Kabinett beschlossenen Vergabetransformationspaket erklärt Dr. Anne Monika Spallek, MdB, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft: „Ich freue mich sehr, dass mit dem im Kabinett beschlossenen Gesetz nun endlich die Möglichkeit geschaffen wird, im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung auch „regional“ ausschreiben zu können. Kantinenbetreiber können beispielsweise so viel einfacher die Nachfrage nach regionalem Essen bedienen und damit die regionale Landwirtschaft stärken. Auch die Umwelt profitiert davon, denn kurze Wege schonen das Klima und die Natur. Es ist wichtig, dass nun auch der Bundestag noch zustimmt. Sowohl FDP als auch CDU/CSU sollte die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und damit der ländlichen Räume doch ebenfalls am Herzen liegen.“
Neu eingeführt werden soll die Berücksichtigungsmöglichkeit regionaler Aspekte bei öffentlichen Aufträgen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung (§ 2 UVgO). Dort soll explizit ausgeführt werden, dass regionale Lebensmittel aus einer Vielzahl an Gründen vorteilhaft gegenüber überregional beschafften Produkten sein können. Sie haben kurze Transportwege und sind damit frischer und reichhaltiger an Vitaminen und Mineralstoffen. Und das bei einem geringeren CO2-Verbrauch. Es werden regional wirtschaftliche Impulse entlang der Kette gesetzt und so Einkommen und Arbeitsplätze gesichert. Außerdem werden Abhängigkeiten von globalen Handelsstrukturen verringert und ein Beitrag zu regionalen Identitäten und gesellschaftlichem Zusammenhalt geleistet. Die Wertschätzung von landwirtschaftlichen Produkten aus der Region zu steigern, ist besonders in Kitas und Schulkantinen ein öffentliches Anliegen. Der Bereich der Gemeinschaftsverpflegung umfasst aber auch Hochschulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Einrichtungen für Senioren und Menschen mit Behinderungen, medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Rehakliniken sowie Behörden- und Betriebsgastronomie. Viele Betreiber haben in der Vergangenheit bereits Anstrengungen unternommen, der großen Nachfrage nach regionalem Essen gerecht zu werden. Die bisherige Notwendigkeit überregional auszuschreiben, führte jedoch zu enormen Hürden, regionalen Anbietern den Zuschlag zu erteilen. Mit der Vergaberechtsreform soll das nun vereinfacht werden.
Federführendes Ministerium bei der Vergabetransformation ist das BMWK. Die im Paket enthaltenen Änderungen in den Grundsätzen der Vergabe umfassen viele Bereiche, darunter auch die Möglichkeit, bei öffentlichen Aufträgen im Bereich der kritischen Infrastruktur sowie im Bereich Verteidigung und Sicherheit Bewerber aus bestimmten Drittstaaten auszuschließen, was die Sicherheit Deutschlands erhöht. Das Rahmengesetz für die Vielzahl an Änderungen muss allerdings noch im Bundestag verabschiedet werden.