Berlin, 27.11.2024 – Zum heute im Kabinett beschlossenen Vergabetransformationspaket
erklärt Dr. Anne Monika Spallek, MdB, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und
Landwirtschaft:
„Ich freue mich sehr, dass mit dem im Kabinett beschlossenen Gesetz nun
endlich die Möglichkeit geschaffen wird, im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung auch
„regional“ ausschreiben zu können. Kantinenbetreiber können beispielsweise so viel
einfacher die Nachfrage nach regionalem Essen bedienen und damit die regionale
Landwirtschaft stärken. Auch die Umwelt profitiert davon, denn kurze Wege schonen das
Klima und die Natur. Es ist wichtig, dass nun auch der Bundestag noch zustimmt. Sowohl
FDP als auch CDU/CSU sollte die Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten und damit
der ländlichen Räume doch ebenfalls am Herzen liegen.“
Neu eingeführt werden soll die Berücksichtigungsmöglichkeit regionaler Aspekte bei
öffentlichen Aufträgen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung (§ 2 UVgO). Dort soll
explizit ausgeführt werden, dass regionale Lebensmittel aus einer Vielzahl an Gründen
vorteilhaft gegenüber überregional beschafften Produkten sein können. Sie haben kurze
Transportwege und sind damit frischer und reichhaltiger an Vitaminen und Mineralstoffen.
Und das bei einem geringeren CO2-Verbrauch. Es werden regional wirtschaftliche Impulse
entlang der Kette gesetzt und so Einkommen und Arbeitsplätze gesichert. Außerdem
werden Abhängigkeiten von globalen Handelsstrukturen verringert und ein Beitrag zu
regionalen Identitäten und gesellschaftlichem Zusammenhalt geleistet. Die Wertschätzung
von landwirtschaftlichen Produkten aus der Region zu steigern, ist besonders in Kitas und
Schulkantinen ein öffentliches Anliegen. Der Bereich der Gemeinschaftsverpflegung
umfasst aber auch Hochschulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Einrichtungen für
Senioren und Menschen mit Behinderungen, medizinische Einrichtungen wie
Krankenhäuser und Rehakliniken sowie Behörden- und Betriebsgastronomie.
Viele Betreiber haben in der Vergangenheit bereits Anstrengungen unternommen, der großen
Nachfrage nach regionalem Essen gerecht zu werden. Die bisherige Notwendigkeit
überregional auszuschreiben, führte jedoch zu enormen Hürden, regionalen Anbietern den
Zuschlag zu erteilen. Mit der Vergaberechtsreform soll das nun vereinfacht werden.
Federführendes Ministerium bei der Vergabetransformation ist das BMWK. Die im Paket
enthaltenen Änderungen in den Grundsätzen der Vergabe umfassen viele Bereiche,
darunter auch die Möglichkeit, bei öffentlichen Aufträgen im Bereich der kritischen
Infrastruktur sowie im Bereich Verteidigung und Sicherheit Bewerber aus bestimmten
Drittstaaten auszuschließen, was die Sicherheit Deutschlands erhöht. Das Rahmengesetz für
die Vielzahl an Änderungen muss allerdings noch im Bundestag verabschiedet werden.