Bundestag beschließt Perspektiven für Biogas-Bestandsanlagen. Höherer Flexibilisierungszuschlag und Verbesserung der Anschlussförderung. 


Berlin, 31.01.2025 – Zur heute im Bundestag beschlossenen Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erklärt Dr. Anne Monika Spallek, MdB, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft:

„Ich freue mich sehr, dass wir mit den heute beschlossenen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz endlich für viele Biogas-Anlagen gute Perspektiven geschaffen haben. Es ist gut, dass es zusammen mit SPD und Union zu diesem Beschluss kommen konnte, denn es geht um landwirtschaftliche Betriebe, deren Existenzen und wichtige Potenziale regionaler Wertschöpfung in den ländlichen Räumen. Dafür hatte ich mich auch persönlich stark gemacht.

So wurde der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro nochmals deutlich auf nun 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung angehoben, um insbesondere für kleine Anlagen Planungssicherheit zu schaffen.  Eine weitere Anhebung der Ausschreibungsmengen für die Ausschreibungen der Jahre 2025 und 2026 auf jeweils 1300 und 1126 Megawatt zu installierende Leistung schafft sichere Perspektiven für all jene Biogasanlagen, deren 20-jährige EEG-Vergütung endet. Dass hierbei Biogasanlagen mit Anschluss an ein Wärmenetz priorisiert werden, wird deren Bedeutung für die kommunale Wärmeplanung und Wertschöpfung in ländlichen Räumen gerecht. Zudem wird die Anschlussförderung um weitere vier Jahre verlängert. Damit kann nun flexibel nutzbarer Strom aus Biomasse vermehrt dazu beitragen, die wetterabhängigen Schwankungen der Stromerzeugung aus Sonne und Wind auszugleichen.“