Die vierte Welle bremsen – SPD, Grüne und FDP schaffen wirksame und rechtssichere Grundlage für Corona-Schutzmaßnahmen  

Pressemitteilung vom 18.11.2021   

Zum heute im Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis  90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, erklärt  Dr. Anne Monika Spallek grüne Bundestagsabgeordnete für den Kreis Coesfeld:  

Wir befinden uns in einer dramatischen Lage. Die weiterhin stark steigenden  Infektionszahlen und die mit Überlastung kämpfenden Intensivstationen bereiten uns tiefe  Sorgen. Wir haben harte Wochen vor uns. In dieser schwierigen Situation gilt es, jetzt  konsequent und gemeinsam zu handeln. Bund, Länder und Kommunen müssen alles daran  setzen, dieser vierten Welle wirksame Maßnahmen entgegenzusetzen. Mit den jetzt  vereinbarten Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz schaffen wir Regelungen, die rechtlich  möglich und wissenschaftlich sinnvoll sind. Wir bauen damit einen starken Schutzwall um  alle, die geschützt werden müssen, vor allem um Kinder und Jugendliche, Intensivstationen  und Pflegeheime.  

Unser Gesetzespaket umfasst weitreichendere und verbindlichere Regelungen, als es sie  bisher gegeben hat. Den Ländern steht damit ein größerer Instrumentenkasten mit  verbindlichen 2G, 2G+ und 3G-Regelungen, Abstandsgeboten, Maskenpflicht, Obergrenzen  in Einrichtungen und Kontaktpersonennachverfolgung zur Verfügung. Es liegt in den Händen  der Länder, diese konsequent anzuwenden und zu handeln. Auf Bundesebene sorgen wir  mit konsequentem 3G am Arbeitsplatz für Sicherheit für Beschäftigte, Arbeitgeber*innen und  Kund*innen. Die Home-Office-Pflicht verdeutlicht, dass auch in der Arbeitswelt Kontakte  wieder reduziert werden müssen. Wir verschärfen die Regelungen im Arbeitsbereich auch,  damit Schulen und Kitas offen bleiben können. Mit 3G im ÖPNV und Fernverkehr machen  wir Pendeln und Reisen sicherer.  

Wir kümmern uns auch um die sozialen Auswirkungen der Pandemie. Ebenfalls Bestandteil  des Gesetzespakets ist die Verlängerung von Maßnahmen vieler Regelungen zur  Abfederung sozialer Härten der Pandemie, die an die epidemische Lage gekoppelt waren,  etwa wie der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, die Sonderregelung zum  Kinderkrankengeld oder die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der  Künstlersozialversicherung.  

Mit dem Gesetzespaket stellen wir die Pandemiebekämpfung auf rechtlich sicheren Boden.  Die effektive Gefahrenabwehr bringen wir wieder zurück ins Zentrum der Demokratie: ins  Parlament.  

Um jederzeit gut und angemessen reagieren zu können, werden wir die Gespräche in der  Ampel über nötige Maßnahmen fortsetzen und stehen in engem Austausch mit Expert*innen  aus der Wissenschaft und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft sowie den Bundesländern.  Für uns ist klar: Wir stehen jetzt alle in der Verantwortung, gemeinsam und entschlossen die  Pandemie zu bekämpfen.