Wachstumschancengesetz kommt! Kleine und mittlere Betriebe in den ländlichen Räumen werden deutlich gestärkt

Berlin, 22.03.2024 – Zum heute im Bundesrat verabschiedeten Wachstumschancengesetz erklärt Dr. Anne Monika Spallek, MdB, Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft:

„Endlich hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt – endlich haben CDU/CSU ihre monatelange Blockade aufgegeben. Das Wachstumschancengesetz ist eine große Chance gerade für kleine und mittlere Betriebe in den ländlichen Räumen, für die bäuerliche Landwirtschaft, den Gartenbau, die Handwerksbäckerei, die Mühle oder die Fleischerei vor Ort. Durch die Verdoppelung der Sonderabschreibung von 20 auf 40 Prozent für Unternehmen bis 200.000 Euro Gewinn werden gerade kleine und mittlere Betriebe gezielt gestärkt. Mit Verbesserungen beim Verlustvortrag und der degressiven Abschreibung setzen wir zusätzlich starke Impulse für Zukunftsinvestitionen, die gerade jetzt notwendig und wichtig sind. Damit bringen wir wichtige Instrumente zum Bremsen des Strukturwandels in der Lebensmittelwertschöpfungskette auf den Weg.


Leider ist die Klimainvestitionsprämie, die auch die Transformation in der Landwirtschaft vorangebracht hätte, am Widerstand der CDU/CSU im Bundesrat gescheitert. Dabei hatten sich die Ampel-Fraktionen im Bundestag sogar schon darauf geeinigt, die Prämie speziell für Investitionen im landwirtschaftlichen Bereich, die auch unabhängig von Energieeffizienzverbesserungen zu Reduzierungen von Treibhausgasemissionen führen, weiterzuentwickeln.


Ich freue mich trotzdem sehr über die Einigung und danke meiner Kollegin Katharina Beck, die als Hauptverhandlerin der Grünen Bundestagsfraktion unermüdlich für dieses Gesetz gekämpft hat.“