Bericht Bodensymposium 5. Mai 2022

Agrarflächenverluste: Flächensparen muss Hauptziel sein

Letzten Donnerstag durfte ich im Rahmen des BMEL-Bodensymposiums mit Phillip Schulze-Esking, Landwirt aus Billerbeck, und Prof. Dr. Insa Theesfeld, Professorin für Agrar-, Umwelt- und Ernährungspolitik, über den Bodenmarkt in Deutschland diskutieren. In zahlreichen Vorträgen hatten wir vorher viel über die aktuelle Forschung zum Flächenverbrauch und über Interessenskonflikte in der Landnutzung gehört.

Seit 2003 beträgt der landwirtschaftliche Flächenverlust fast 1 Mio. Hektar; Flächenzuwächse aus anderen Nutzungsarten gibt es faktisch keine. Hinzu kommt ein steigendes Interesse an Flächen von außerlandwirtschaftlichen Investoren. Der Preisdruck für landwirtschaftliche Betriebe ist in den letzten Jahren enorm gestiegen.

In der Debatte habe ich mich dafür eingesetzt, Flächensparen als überragendes Vorrangziel zu definieren. Es müssen weniger und kleinere Neubaugebiete und Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Nicht jeder muss ein Eigenheim auf die grüne Wiese setzen. Die Kommunen sind hier die größten Treiber des Flächenverbrauchs: rund 120 Hektar Landwirtschaftsfläche gehen durchschnittlich pro Tag verloren, 52 Hektar davon werden zu Siedlungs- und Verkehrsflächen. Studien haben gezeigt, dass ein Teil der Neubaugebiete in 30 Jahren aufgrund des demografischen Wandels leer stehen wird.

Ein interessanter Ansatz, um die Spekulation am Bodenmarkt einzudämmen, ist die progressive Grunderwerbsteuer. Im Koa-Vertrag haben wir uns darauf geeinigt, den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer zu ermögliche, bspw. durch einen Freibetrag. Zur Gegenfinanzierung müssen in Kooperation mit den Ländern Share Deals eingedämmt werden.

Generell müsste es meiner Meinung nach einen Schutzfaktor für landwirtschaftliche Flächen geben, sowas wie ein überragendes Interesse für die Flächensicherung, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen. Gemeinwohlorientierte Landträger (wie SoLaWis) müssen rechtlich gestärkt werden, sodass sie z.B. beim Vorkaufsrecht nicht als außerlandwirtschaftliche Investoren gesehen werden.